Ich hab ja bereits vor einiger Zeit mal den Übersetzerstreit bzw. die miserablen Übersetzerhonorare thematisiert – jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Übersetzer »grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher haben.« Den kompletten Artikel dazu gibts im Börsenblatt. Ich versteh zwar nicht, wieso man nachträglich einen Vertrag anfechten kann, den man freiwillig und ohne Zwang unterschrieben hat, aber sei’s drum; grundsätzlich finde ich richtig, dass Freiberuflern grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, sich wenn schon nicht gut, dann doch wenigstens angemessen für ihre Arbeit bezahlen zu lassen. Man darf gespannt sein, ob und wie sich das auf den Markt mit Lizenzen auswirkt.
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